Abrechnung
Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Police ab. Der Zuschuss für Beihilfeberechtigte erfolgt gemäß Kontingentierung des Leistungsträgers. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Der Therapieumfang für Selbstzahler erfolgt nach individueller Absprache.
Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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